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3D-Röntgen mit Galileos
GALILEOS ist ein Röntgensystem der Firma Sirona. Es basiert
auf der so genannten Cone-Beam-Technologie und ermöglicht
innerhalb von Sekunden die dreidimensionale Darstellung des
Schädels. Während langwierige Aufnahmen mit anderen Geräten
zu Ungenauigkeiten führen können, weil der Patient
Schwierigkeiten hat, in einer bestimmten Position zu verharren,
spielt der Zeitfaktor bei GALILEOS kaum noch eine Rolle.
Die Vorteile für Diagnose, Planung und Umsetzung zahnärztlicher
Therapie dominieren eindeutig. Ein 14-Sekunden-Scan produziert
200 Einzelaufnahmen von der Nasenwurzel bis zum Kinn.
Komplexe Weisheitszahnentfernungen und Implantat-Operationen
beispielsweise können vorab so exakt geplant werden, dass sich
die Erfolgsquote für derartige Eingriffe explizit erhöht.
VORTEILE VON GALILEOS:
- Eine speziell dafür entwickelte Software errechnet in nur wenigen Minuten das komplette Bildvolumen. So entstehen panoramaähnliche Darstellungen - das ermöglicht eine schnelle und präzise Diagnose
- Der Arzt kann sich die komplette Nervanatomie und den Nervverlauf exakt anzeigen lassen
- Auf dem Scan lässt sich der Pilotbohrkanal genau zeichnen und somit kann man leichter und effizienter Bohrungen vorplanen. Komplexe Weisheitszahnentfernungen und Implantat-Operationen beispielsweise können vorab so exakt geplant werden, dass sich die Erfolgsquote für derartige Eingriffe deutlich erhöht und das bei kürzeren Behandlungszeiten!
- Die hochauflösende Darstellung bildet feine Details ab, die der Anwender aus verschiedenen Perspektiven und durch Zoomen genauer betrachten kann
- Das Gerät ist im Vergleich zu den Konkurrenzprodukten strahlungsärmer und benutzerfreundlicher
- Der Arzt kann die anschaulichen Scans gemeinsam mit dem Patienten anschauen und somit bei der Beratung alles besser erklären. Der Patient kann einen Ausdruck davon oder die Daten auf einer DVD mitnehmen (inkl. Betrachtungssoftware)!
Quelle: u.a. Sirona
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EILMELDUNG:
Einkommensteuerveranlagung - Spartipp für Patienten
Liebe Patienteninnen, liebe Patienten, es ist weitgehend unbekannt, dass Kosten für zahnärztliche Behandlungen steuerlich geltend gemacht werden können, wenn diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Diese in § 33 EstG geregelte Möglichkeit gilt auch für den Eigenanteil beim Zahnersatz (z.B. Krone, Brücke). Die Kosten können steuerlich in Ansatz gebracht werden, sobald ein bestimmter %-Satz des Jahresgesamteinkommens überschritten wird.
Hier ein konkretes Beispiel:
Familienvater, 2 Kinder
Monatsbruttoverdienst EUR 1.250,00
Grenze EUR 300,00
Alle Kosten über 300 Euro können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Höhe des jährlichen steuerlichen Grenzbetrages aut § 33 EStG:
Gesamtbetrag
der Einkünfte (EUR) bis 15.340 bis 51.130 über 51,130
Alleinstehende
(Grundtabelle) 5 % 6 % 7 %
Verheiratete
(Splittingtabelle) 4 % 5 % 6 %
Steuerpflichtige
mit 1 oder 2 Kindern 2 % 3 % 4 %
Steuerpflichtige
mit 3 oder mehr
Kindern 1 % 1 % 2 %
Wir empfehlen Ihnen, sich beim Finanzamt oder Steuerbeauftragten näher zu erkundigen.
Quelle: Zahnärzte-Kammer Berlin, April 2008
Stand: Februar 2010




